Gottesdienste ab 15. Mai in der Pfarre Palterndorf

Liebe Schwestern und Brüder,

liebe Palterndorferinnen und Palterndorfer,

 

zum 15. Mai hat die Österreichische Bischofskonferenz eine Rahmenordnung erlassen, mit der stufenweise wieder öffentliche Gottesdienste in Österreich möglich werden.

 

Darin erinnern die Bischöfe daran, dass der Schutz der Mitmenschen … eine Form konkret gelebter Nächstenliebe (ist), die zum Herzstück des Evangeliums gehört.“

Die Bischöfe zeigen sich „davon überzeugt, dass die (Pfarr-)Gemeinden und ihre Verantwortlichen vor Ort eine erste Ermöglichung von gottesdienstlichen Versammlungen mit Umsicht umsetzen werden. Für diese erste Stufe sind die Gläubigen weiterhin von der Sonntagspflicht entbunden. Es ist weiterhin vor allem die Zeit der Hauskirche. Vieles hat sich hier neu und positiv entwickelt. Erfreulicherweise gibt es hierzu eine Fülle von Hilfen und viele Möglichkeiten, an Gottesdiensten über verschiedenste Medien teilzunehmen.“

 

Die Übertragung der Sonntagsmesse für den Pfarrverband aus der Pfarrkirche in Groß Inzersdorf über YouTube (https://www.youtube.com/c/weinlandmariamoos) wird auch über den 15. Mai hinaus zunächst weitergehen; auch verweisen wir auf die Angebote im Fernsehen und im Rundfunk.

 

Im Pfarrgemeinderat haben wir uns die Rahmenordnung der Bischöfe sehr genau angeschaut und möchten alle Interessierten informieren, wie wir bei uns in den kommenden Wochen Gottesdienst feiern können:

Die maximale Anzahl der Mitfeiernden ergibt sich aus der Größe des Kirchenraums im Verhältnis 1 Person pro 10 m2 der Gesamtfläche. Das sind bei uns der Vorsteher (Priester) und 19 Gläubige.

Dafür wird in der Kirche eine Liste ausgelegt, in die man sich eintragen kann, wenn man an der Messfeier teilnehmen möchte. Darüber hinaus kann man sich auch an Pfarrvikar P. Hans-Ulrich Möring OT wenden oder an Frau Irene Erhäusl.

 

Die Zeiten der regelmäßigen Messfeiern sind ab 15. Mai vorerst: samstags um 18.00 Uhr Vorabendmesse, mittwochs um 18.00 Uhr Abendmesse. Bis zu drei Messintentionen sind in einer Messfeier möglich; die seit März ausgefallenen Intentionen werden nach Rücksprache entsprechend nachgeholt.

In jedem Fall ist in der Kirche ein Abstand von mindestens 2 Metern von anderen Personen, mit denen nicht im gemeinsamen Haushalt gelebt wird, einzuhalten. Daher sind die Sitzplätze im Kirchenraum markiert.

Für das Betreten von Kirchenräumen ist es Pflicht, Mund-Nasen-Schutz (Maske, Schal, Tuch) zu tragen (dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr).

 

Große Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten vor den Ein- und Ausgängen wollen wir vermeiden. Beim Kircheneingang hinten steht ein Desinfektionsmittelspender bereit; die Weihwasserbecken sind weiterhin leer. Flächen oder Gegenstände (z.B. Türgriffe), die wiederholt berührt werden, werden regelmäßig häufig gereinigt und desinfiziert. Sie werden durch einen Willkommensdienst aus der Pfarre am Kircheneingang begrüßt und auf das Einhalten der Bestimmungen und eine angemessene Platzwahl hingewiesen.

 

Es scheint uns sinnvoll, bis auf Weiteres auf die Dienste der Mesner und der Ministrantinnen und Ministranten noch zu verzichten. Ein Körberl für die Kollekte wird nicht durch die Reihen gereicht, sondern am Ausgang aufgestellt.

Der Friedensgruß wird durch einen freundlichen Blick zueinander erteilt.

Der Pfarrgemeinderat spricht sich auch dafür aus, bis auf Weiteres auf die Spendung der heiligen Kommunion zu verzichten.

 

Soweit bisher bekannt, verbreitet sich das Virus vor allem über die Atemluft. Faktoren, welche die Verbreitung verstärken, sind: längerer gemeinsamer Aufenthalt in geschlossenen Räumen; gemeinsames Sprechen; gemeinsames Singen. Daher ist es leider notwendig, die in den Gottesdiensten vorgesehenen Gelegenheiten, gemeinsam zu beten und zu singen auf ein Minimum zu reduzieren. Die Kirche wird vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden.

 

Aus den genannten Gründen werden wir zunächst noch nicht wieder zum gemeinsamen Rosenkranz und zu den Laudes einladen; sehr wohl aber bitten wir weiterhin, in der Hausgemeinschaft und/oder allein zu beten!

 

Die Sakramente der Taufe und der Trauung können derzeit nur im kleinsten Familienkreis (10 Personen) gespendet werden; hierfür gelten einige besondere Bestimmungen, die der Priester/Diakon vor der Feier mit den Mitfeiernden besprechen wird. Für die Begräbnisse ist die vorgegebene Teilnehmerzahl (zur Zeit max. 30 Personen) einzuhalten. Für Gottesdienste davor oder danach in der Kirche gelten die Regeln dieser Ordnung.

 

Die gemeinsamen Feiern von Erstkommunion und Firmung werden auf einen geeigneten Zeitpunkt (frühestens im September) gemäß diözesanen Regelungen verschoben.

 

Die Beichte kann weiterhin nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem die gebotenen Abstände (mindestens zwei Meter) gewahrt bleiben können. Hilfreich kann das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte sein.

 

Sollte der Wunsch bestehen, die Krankenkommunion oder die Krankensalbung zu empfangen, nehmen Sie bitte mit Pfarrvikar P. Hans-Ulrich Möring oder mit Frau Irene Erhäusl (PGR) Kontakt auf.

 

Und ein Letztes: Auch wenn derzeit vieles in unserer Pfarre nicht laufen kann, laufen die Ausgaben weiter (Strom, Gas, andere Raten). Wir freuen uns daher über jede Unterstützung: Pfarre Palterndorf – IBAN AT16 3255 1000 0025 2247

 

Hoffen und beten wir, dass die derzeit gute Entwicklung der Corona-Pandemie anhält und wir sehr bald weitere Schritte in Richtung Normalisierung ankündigen können.

 

Palterndorf, 10. Mai 2020                                                                                                                Der Pfarrgemeinderat

 

Kontakt Pfarrvikar P. Hans-Ulrich Möring OT 0676/9375911

Stv. Vorsitzende des PGR Irene Erhäusl 0664/73970229