Der Pfarrgemeinderat (PGR) unterstützt den Pfarrer mitverantwortlich bei der Leitung der Pfarrgemeinde. Er berät mit dem Pfarrer Fragen des pfarrlichen Lebens. Der PGR überlegt wie das Evangelium unter den heutigen gesellschaftlichen Voraussetzungen verkündet und gelebt werden kann. Der PGR wird alle fünf Jahre von der Pfarrbevölkerung gewählt.
Gewählte Mitglieder:
Mitglieder von Amts wegen:
Der Vermögensverwaltungsrat (VVR) ist jenes Gremium, das laut Kirchenrecht die kirchliche Vermögensverwaltung zu besorgen hat. Der VVR ist für die Erstellung der Kirchenrechnung und des Haushaltsplanes zuständig. Er besorgt alle Bauangelegenheiten und ist für Rechtsangelegenheiten und Verträge zuständig.
Die Mitglieder des VVRs werden vom Pfarrgemeinderat und vom Pfarrer benannt.
Mitglieder von Amts wegen: