Firmung

Gefirmt zu werden, bedeutet mit dem Heiligen Geist gestärkt (von lat. confirmatio) zu werden. Das geschieht durch die Salbung mit Chrisamöl und Handauflegung. Die Firmung  ist - nach Taufe und Eucharistie - das dritte Sakrament der Aufnahme in die Kirche.

Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr können das Sakrament der Firmung empfangen.

 

Der Firmpate/die Firmpatin muss, um das Patenamt übernehmen zu können, das 16. Lebensjahr vollendet haben, selber katholisch und voll in die Gemeinschaft der Kirche eingegliedert sein, das heißt er muss getauft, gefirmt und falls verheiratet kirchlich verheiratet sein.

Er/sie darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Er/sie soll an der Entwicklung des Glaubenslebens des jungen Menschen mitwirken können und selbst aktiv den Glauben leben. Der Vater oder die Mutter des Firmlings können nicht Firmpate sein.

 

Die Firmvorbereitung findet im Pfarrverband statt.